Gemäß Nr. 11 der Vereinbarung über das kooperative Volontariat zum/zur wissenschaftlichen Dokumentar/-in vom 24. Mai 2016, erlässt der/die Präsident/-in die nachstehende Geschäftsordnung für den wissenschaftlichen Beirat:
Inhalt
§ 1 Aufgaben des Wissenschaftlichen Beirates 2
§ 2 Zusammensetzung des Beirats 2
§ 3 Ernennung der Mitglieder/Stellvertreter 2
§ 4 Dauer und Beendigung der Mitgliedschaft, Rücktritt 2
§ 5 Beschlussfassung 2
§ 6 Vorsitz 3
§ 7 Sitzungen 3
§ 8 Protokoll 3
§ 9 Verpflichtung zur Verschwiegenheit 4
§ 10 Administration/Kosten 4
§ 11 Änderung der Geschäftsordnung 5
§ 12 Auflösung des Beirats 5
§ 13 Inkrafttreten 5
§ 1 Aufgaben des Wissenschaftlichen Beirates
§ 2 Zusammensetzung des Beirats
Der Beirat besteht aus Wissenschaftler/-innen, die grundsätzlich Hochschullehrer/-innen der Informationswissenschaft oder Dokumentation sein sollen, aus Hauptabteilungs- bzw. Geschäftsbereichsleiter/-innen der Dokumentation oder deren Stellvertreter und aus Vorstandsmitgliedern der einschlägigen Fachverbände. Die Zahl der Mitglieder beträgt mindestens sechs und höchstens zehn Mitglieder.
§ 3 Ernennung der Mitglieder/Stellvertreter
§ 4 Dauer und Beendigung der Mitgliedschaft, Rücktritt
§ 5 Beschlussfassung
§ 6 Vorsitz - Der Beirat wählt mit einfacher Stimmenmehrheit aus seiner Mitte für die Dauer von zwei Jahren eine/n Vorsitzende/n und eine/n stellvertretende/n Vorsitzende/n. Einmalige und unmittelbare Wiederwahl ist möglich.
§ 7 Sitzungen
§ 8 Protokoll
§ 9 Verpflichtung zur Verschwiegenheit
§ 10 Administration/Kosten
§ 11 Änderung der Geschäftsordnung
§ 12 Auflösung des Beirats
§ 13 Inkrafttreten